Energieberatung / Energieausweis

Energie kann nicht erzeugt werden. Wir wandeln lediglich Energieformen um. Zum Beispiel Bewegung in Strom, Sonnenlicht in Wärme, Strom wieder in Licht usw. Jede Umformung bringt „Verluste“ mit sich. Mit Verlust meinen wir den Anteil der dabei unerwünscht entstandenen Energieform (Beispiel Glühbirne: Erwünscht ist Licht, als Verlust zählt Wärme).

Nachhaltige Energieberatung darf also nicht nur die Verbrauchsstelle betrachten sondern fragt auch nach der Herkunft der verwendeten Energieform bzw. nach der Effizienz und Nebenwirkungen bei deren Umformung.

Die EnergieEinsparVerordnung trägt dieser Überlegung mit der Einführung des Primärenergie-Bedarfs (QP) Rechnung. Neben der Betrachtung der energetischen Qualität einer Gebäudehülle wird also auch die verwendete Energieform bzw. der Aufwand zur Aufbereitung des Rohstoffs einbezogen.

Gute Energieberatung darf sich nicht damit begnügen, verbrauchte Kilowattstunden innerhalb der Gebäudehülle zu addieren sondern muss auch das Bewusstsein für Energieherkunft und Bereitstellungsverluste schärfen. Energieberatung ist also eine Frage des Gesamzkonzepts.

Der Gebäudeenergieausweis (auch Energiepass genannt) schafft rechnerisch gleiche Randbedingungen für alle Gebäude und versucht deren energetische Qualität (Gebäudehülle und Energieherkunft) durch farbliche Darstellung untereinander zu vergleichen.

Ob für Sie nun der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis in Frage kommt, klären wir im Einzelfall. Beide Ausweisformen haben – richtig angewendet – ihre Bedeutung und Richtigkeit.

Allgemein gilt: Energieausweispflicht besteht seit dem 1. Juli 2008 für alle Gebäude.